Im Zuge des gewaltsamen Todes von George Floyd durch Beamte der Polizei in Minneapolis kam es zunächst in den USA, aber schließlich auch weltweit zu Kundgebungen gegen Polizeigewalt und Prävalenzen von Kolonialismus und Rassismus. Spätestens seit dem unmittelbaren Anlass – der gewaltsame Tod eines schwarzen Mannes in Polizeigewahrsam – steht die Polizei als Institution nun im Mittelpunkt der Diskussion. Zu Recht, möchte man sagen: Allein in den USA sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 14. Juli 2020 insgesamt 1301 Schwarze tödlicher Polizeigewalt zum Opfer gefallen.[1]

In der Bundesrepublik fallen die Zahlen deutlich geringer aus. Hierzulande haben seit der Wiedervereinigung 301 Menschen insgesamt durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe ihr Leben verloren.[2] Diese Werte lassen allerdings noch keinerlei Rückschlüsse darauf zu, ob der Einsatz der Waffe nicht gerechtfertigt war, denn die Statistik vermag keine Aussage über die Umstände des Schusswaffeneinsatzes zu treffen; etwa darüber, ob der tödliche Schuss ein anderes Menschenrecht oder Menschenleben gesichert hat.[3]

Dennoch sterben auch hierzulande immer wieder BIPoC[4], Migrant*innen und als nicht-deutsch gelesene[5] Menschen durch die Polizei, in Polizeigewahrsam oder erfahren Gewalt durch die Hände von Polizist*innen. Der berühmteste Fall ist sicherlich jener von Oury Jalloh. Der in Sierra Leone geborene Asylbewerber verbrannte im Jahr 2005 in einer Polizeigewahrsamszelle in Dessau-Roßlau – unter Umständen, die bis heute nicht restlos aufgeklärt sind.[6] Auffällig häufig sind es Personen mit Migrationshintergrund, die Polizeigewalt erleiden. So auch Ahmed A., der, über zwei Monate in Folge einer Verwechslung zu Unrecht – wie Jalloh – inhaftiert, an den Folgen eines Feuers in einer Gewahrsamszelle der Justizvollzugsanstalt Kleve starb, das A. selbst gelegt haben soll.[7]

Sowohl der Zeitpunkt, an dem die Verwechslung bekannt wurde, als auch die Plausibilität eines Selbsttötungsversuchs im Falle Ahmed A.s ebenso wie die angebliche Selbstverbrennung des auf seiner Pritsche fixierten Oury Jallohs werden durch Gutachten in Zweifel gezogen, die den offiziellen Ermittlungsergebnissen teils gravierend widersprechen. Die Rede ist bisweilen von unterlassener Hilfeleistung, gar Mord. Kritik, die an der Aufklärungsarbeit der Behörden geübt wird, deutet diese Fallgeschichten als Beispiele für die Auswirkungen von institutionell in den Behörden verankertem Rassismus. Und dieser manifestiert sich häufig in Gewalt, endet für manche tödlich.[8]

Aber auch jenseits dieser Extremereignisse erfahren Polizeipraktiken immer wieder Kritik: Im Zuge der Black-Lives-Matter-Proteste kam es auch in Deutschland vielerorts zu Demonstrationen. Währenddessen artikulierten viele BIPoC ihre persönlichen Erfahrungen mit Rassismus, kritisierten aber auch immer wieder dessen fehlende systematische Thematisierung als ein der bundesrepublikanischen Gesellschaft inhärentes strukturelles Problem. Die Debatte erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt in den Reaktionen auf eine Kolumne von Hengameh Yabhoobifarah, die in der taz erschienen ist: Dort diskutierte Yabhoobifarah die Beschäftigungsmöglichkeiten von Polizist*innen in einer Welt, in der die Polizeibehörden abgeschafft wären. Der Text endet mit der Feststellung, dass nur die Mülldeponie bliebe: »Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.«[9] Vor allem in den sozialen Netzwerken sorgte die Formulierung für Furore, aber auch das politische Berlin geriet in Wallung: Horst Seehofer kündigte zunächst (in seiner Funktion als Innenminister) Strafanzeige gegen Yabhoobifarah an; eine Ankündigung, die er dann allerdings doch nicht in die Tat umsetzte. Dennoch hielt Seehofer das Empörungsniveau konstant, indem er einige Zeit später ankündigte, eine Studie über »Racial Profiling« bei den Polizeibehörden sei unnötig, da dieses als Praxis gesetzlich verboten sei[10] – und man könne schließlich nicht »jede Woche ein Wünsch-dir-was spielen.«[11]

Polizeivertrauen: Nicht überall gleichermaßen hoch

In einer demokratischen Gesellschaft sind die Zurechenbarkeit und die Kontrolle des staatlichen Gewaltmonopols von großer Wichtigkeit. Die Polizei ist eine Institution, der in Umfragen regelmäßig hohes Vertrauen entgegengebracht wird. Seit 2016 schwankt in Erhebungen des Eurobarometers der Anteil an Befragten, die der Polizei »eher vertrauen«, jeweils um die 85 Prozent.[12] Auch in Niedersachen – die primäre Forschungsregion für FoDEx – genießt die Polizei in der Bevölkerung großen Zuspruch. Laut Niedersächsischem Demokratie-Monitor 2019 (NDM) – dessen Ergebnisse mit einer Stichprobe von 1001 Fällen für die niedersächsische Wohnbevölkerung ab 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit repräsentativ sind[13] – wird keiner Institution im Bundesland höheres Vertrauen entgegengebracht: 85 Prozent[14] der Befragten schätzen dieses mit eher stark bis stark ein.[15]

Sind also Debatten, die der Polizei rassistisches Verhalten im Sinne von Racial Profiling unterstellen, angesichts dieses gesamtgesellschaftlichen Leumunds übertrieben? Die Argumente zur Abwehr einer Studie über Racial Profiling führen ja genau darauf hin: Die Polizei sei eine in weitesten Teilen untadelige Institution, die in der Bevölkerung hohe – und gemäß derartiger Umfragewerte – sogar höchste Anerkennung genieße und Polizist*innen erledigten ihren Job in der großen Mehrheit ohne Gründe zur Beanstandung zu liefern. Was Kritiker*innen der Polizei als Strukturproblem bezeichnen, sei vielmehr das Fehlverhalten einzelner Individuen.

Doch womöglich erfolgt die Abwiegelung an dieser Stelle verfrüht: Im Umkehrschluss sind es ja immerhin 15 Prozent, die der Polizei weder vertrauen noch misstrauen, oder ihr sogar eher bis stark misstrauen. Es scheint also angebracht, genauer in die empirischen Daten zu schauen und differenziert zu fragen, in welchen Bevölkerungsgruppen sich dieses Misstrauen lokalisiert. Gibt es Auffälligkeiten und Schwerpunkte, die den Befund erhellen können? Zu diesem Zweck haben wir eine Sekundäranalyse der NDM-Daten des letzten Jahres durchgeführt, um zu eruieren, ob, und wenn ja, in welchem Ausmaß sich Auffälligkeiten zeigen. Dies schafft eine erste Basis, um darauf aufbauend eine weiterführende Diskussion über Polizeipraxen und sich etwaig daran anschließende Forschungsbedarfe zu führen. Betrachtet wurden hierfür Variablen, die Eigenschaften beschreiben, von denen vermutet wurde, dass sie mit einem höheren Misstrauen gegenüber der Polizei einhergehen. Dies betrifft Variablen zur politischen Selbsteinschätzung, der Wahlpräferenz, das Vorhandensein einer Migrationsbiografie, der Religionszugehörigkeit und Angaben zur Zusammensetzung des Freund*innenkreises. Diese wurden dann mit den Angaben bezüglich des Vertrauens gegenüber der Polizei kreuztabelliert, also in Beziehung gesetzt. Grundlage hierfür sind die Antworten auf die Frage 37 im Rahmen der Erhebung des NDM: »Im Folgenden nenne ich Ihnen Einrichtungen und Gruppen, denen man ver­trauen oder misstrauen kann. Sagen Sie bitte jeweils, ob Sie der Einrichtung oder Gruppe stark vertrauen, eher vertrauen, weder vertrauen noch miss­trauen, eher misstrauen oder stark misstrauen«.[16]

Differenziert man einerseits nach politischer Selbsteinschätzung und andererseits nach der letzten Wahlpräferenz, so misstrauen 7 Prozent jener, die sich als »sehr links« einordnen und 11 Prozent der »sehr rechten« der Polizei sehr stark. Ähnlich gehäuftes Misstrauen findet sich dann auch bei den Wähler*innen der AfD und der Linkspartei: Jeweils 12 bzw. 11 Prozent sind eher bis stark misstrauisch. Auffällig sind in dieser Hinsicht vielleicht noch die 6 Prozent der Wähler*innen der Liberalen, die der Polizei ebenfalls eher misstrauen. Dass es ausgerechnet die eher sehr links und sehr rechts eingestellten Menschen sind, die tendenziell ein stärkeres Misstrauen verspüren, ist nicht sonderlich überraschend.

Zu erwähnen ist, dass die Antworten von Personen, die selbst nicht im Ausland geboren wurden und – ebenso wie ihre Eltern – deutsche Staatsangehörige sind, jedoch mitunter als »nicht-deutsch« gelesen werden und somit bisweilen auch Ziel rassistischer Handlungen sind, mit den Daten des NDM nicht gesondert dargestellt werden können.[17] Zugleich bedeutet der statistische Ausweis eines Migrationshintergrunds auch nicht zwangsläufig, dass man als Individuum rassistisch adressiert wird, da man trotz eines Migrationshintergrundes durchaus als »deutsch« gelesen werden kann.[18] Weiterhin ist daran zu erinnern, dass im Sample nicht-deutsche Staatsbürger*innen nicht gesondert berücksichtigt wurden. Trotz dieser Einschränkungen gibt die Kategorie zur Abfrage des Migrationshintergrunds – auch in Ermangelung alternativer Daten – wichtige Hinweise: Immerhin äußern 10 Prozent der im Ausland Geborenen Misstrauen gegenüber der Polizei, ein um 5 Prozentpunkte größerer Anteil als unter den in der BRD Geborenen. Ist ein Elternteil nicht in der Bundesrepublik geboren, misstrauen 8 Prozent der Polizei, sind beide Elternteile im Ausland geboren, liegt der Wert mit 6 Prozent, die ihr misstrauen, geringfügig niedriger. Bezieht man das nähere Umfeld der Menschen in die Betrachtung mit ein, so fällt auf, dass jene, deren komplette Freund*innen- und Bekanntenkreise eine andere Nationalität haben als sie selbst, der Polizei mit über 18 Prozent eher misstrauen.[19] Ähnlich hoch sind die Werte aber auch bei gewissen religiösen Gruppierungen: So sind es vor allem die Angehörigen nicht-christlicher Religionsgemeinschaften, die der Polizei misstrauen. Hier trifft dies auf mehr als jede fünfte Person zu (21 Prozent).

Der Individualisierungsfalle entgehen

Welche Schlussfolgerungen kann man daraus ziehen? Offenbar genießt die Polizei nicht bei allen Bürger*innen gleichermaßen viel Vertrauen. Vielmehr gibt es spezifische Bevölkerungsgruppen oder Milieus, die ein deutlich höheres Misstrauen empfinden, wenn sie sich im Rahmen einer Umfrage positionieren müssen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein, sie sind aus den Daten des NDM nicht zu ermitteln. Aber: Die Daten zeigen, so viel deutet bereits die kurze Durchschau an, dass hier Klärungsbedarf besteht, der wissenschaftlich adressiert werden sollte. Dies geschieht in einigen Fällen bereits. So hat beispielsweise das niedersächsische Innenministerium jüngst bekräftigt, auch ohne Beteiligung des Bundes eine Studie zu Racial Profiling durchzuführen. Und das an der Ruhr-Universität Bochum angelegte Projekt KviAPol (Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen) widmet sich beispielsweise der Untersuchung von Polizeigewalt in Deutschland aus einer Betroffenenperspektive.[20] Auffällig sei hier, so die Autor*innen, die »besondere Erledigungsstruktur in Form besonders hoher [Verfahrens-]Einstellungsquoten und auffallend niedriger Anklagequoten«[21], die einen Forschungsbedarf zur Erhellung des Dunkelfeldes indizierten. Beide Vorhaben adressieren das Missverhältnis von Gewaltpräsenz im Polizeidienst einerseits und die Thematisierung der Gewalt in den Leitbildern der Behörden andererseits.[22]

Hinzu kommt, dass auch die Daten des NDM zeigen, dass es – neben den Menschen, die sich den verfemten Rändern des politischen Spektrums zugehörig fühlen – vor allem Menschen nicht christlicher Religion und Menschen mit Migrationshintergrund sind, die gegenüber der Polizei ein höheres Misstrauen äußern. Das bekräftigt die Argumentation, dass Negativerfahrungen mit höherer Wahrscheinlichkeit in diesen Milieus erlebt werden – ganz so, wie es auch die Alltagserfahrungen vieler BIPoC nahelegen. Der Verweis auf den hohen Zuspruch gegenüber der Polizei als Institution ist also für eine kritische Diskussion von Gewalt oder auch Racial Profiling gerade nicht geeignet, weil er überwiegend von Personen artikuliert wird, die weniger wahrscheinlich Zielscheibe dieser Gewalt werden.

Protestierende bei einer Kundgebung gegen Rassismus und Polizeigewalt nach dem Mord an George Floyd vor der US-Amerikanischen Botschaft in Berlin am 20.05.2020. Quelle: Lenz, Leonhard, 30.05.2020, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_George_Floyd#/media/Datei:BlackLivesMatter_protest_Berlin_2020-05-30_25.jpg [eingesehen am 17.08.2020].

Das Misstrauen der betroffenen Milieus sollte ernst genommen werden, respektive: Überhaupt erst einmal dezidiert zu erheben. Bisherige Forschungsarbeiten, auch von FoDEx, haben gezeigt, dass in der Gesellschaft viel über marginalisierte Gruppen, aber verhältnismäßig wenig mit ihnen geredet wird. Aber nur durch die Würdigung der Perspektive von Betroffenen ist es möglich, das Spannungsverhältnis aufzulösen, das offenbar auf einer konzeptionellen Ebene fortbesteht: Racial Profiling als Praxis ist gesetzlich untersagt, dennoch gibt es immer wieder Schilderungen herabwürdigender, allem Anschein nach rassistisch motivierter Polizeipraxen. Gleichzeitig habe in der Außendarstellung der Behörden ein Wandel stattgefunden: Die Polizei werde nunmehr, so der Polizeiwissenschaftler Rafael Behr, sowohl von ihren Berufsverbänden, aber auch von den Polizeiführungen selbst als menschlicher, nahbarer und verwundbarer dargestellt.  Die Aussage, hinter jeder Uniform stecke auch ein Mensch, brächte diesen Wandel auf den Punkt.[23] Dass Polizist*innen auch Menschen seien, so wendet der Politikjournalist Christian Bangel in einem Kommentar zum 15. Todestag von Oury Jalloh ein, sei allerdings gerade das Problem:[24] Bangels Einwurf verweist auf einen Sachverhalt, der in der Diskussion bisweilen zu übersehen werden droht: Polizist*innen sind – als Menschen – untrennbar in gesellschaftliche Strukturen eingebunden.

Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dies, dass Polizist*innen nicht nur in ihrem uniformen Gefüge betrachtet werden dürfen, sondern auch als individuelle Teile kollektiver Gesellschaftszusammenhänge. Als solche bedienen sie sich bestimmter Sinn- und Deutungsmuster, die sich innerhalb spezifischer politisch-kultureller Mentalitätsströme, Sozio- sowie Deutungskulturen wiederfinden lassen. Deswegen gilt es zweierlei in seiner Wechselseitigkeit umfassend zu ergründen: Auf der einen Seite die gesamtgesellschaftliche Wahrnehmung der Polizei (und somit auch die Wahrnehmung der durch Racial Profiling Betroffenen), auf der anderen das »polizeiliche Gegenüber« an sich – beides eingebettet in staatliche, aber auch politisch-kulturelle Strukturen, die sich auch durch ihren problematischen Umgang mit Multikulturalität und Vielfalt auszeichnen. Hinter vordergründigen Bekenntnissen zur multikulturellen Gesellschaft verbergen sich häufig handfeste Ressentiments, die sich in abwertenden Ungleichwertigkeitsaussagen manifestieren.[25] Dies verweist auf eine gesamtgesellschaftliche Dimension, die konzeptionell zu berücksichtigen ist, wenn man das Augenmerk auf problematisches Polizeiverhalten und potenziell milieubedingt variierende Misstrauenswerte legt.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Bernd Belina, Professor für Humangeographie in Frankfurt, wenn er den Begriff des Racial Profiling als ungeeignet und verharmlosend kritisiert: Gängige Definitionen des Begriffes zielten einerseits ausschließlich auf die Hautfarbe der Betroffenen ab und individualisierten andererseits das Fehlverhalten der Polizist*innen. Dadurch gerieten intersektionale Wirkungsweisen – also das Zusammenwirken verschiedener sozialer Faktoren wie class, race und gender – und die Raum- und Ortsgebundenheit bestimmter Kontrollpraxen ebenso aus dem Blick wie die gesellschaftliche, strukturelle und damit letztlich auch institutionell verankerte Dimension herabsetzender und rassifizierender Deutungsmuster.[26]

So sehr es zutreffen mag, dass die große Mehrheit der Polizist*innen ihre Aufgaben gewissenhaft und ohne Anlass zur Beanstandung zu liefern verstehen, so wenig entbindet diese Feststellung – und die Abwälzung auf Einzelfälle – sowohl die Institution Polizei als auch Politik, Wissenschaft und Gesellschaft von der Erkenntnis, dass die Bundesrepublik eine Gesellschaft ist, in der rassistische Deutungsmuster weit verbreitet sind. Dies offen zu benennen, muss am Anfang jeder Forschung über etwaiges behördliches Fehlverhalten stehen – und nicht erst an seinem Ende. Die Tatsache, dass eine Petition zur Durchführung einer Studie zum Thema Racial Profiling die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht hat, damit sie im Petitionsausschuss behandelt werden muss, deutet an, dass die Debatte weitergehen wird,[27] zu der qualitative politische Kulturforschung ihren Beitrag leisten kann, indem sie Deutungskulturen erfasst und gesellschaftliche Tiefenbohrungen vornimmt.

[1] Bezogen auf je eine Millionen Einwohner*innen sind dies 31 Tote (im Vergleich zu 13 weißen Toten je Millionen Einwohner*innen). Brandt, Matthias: Schwarze werden häufiger Opfer tödlicher Polizeigewalt. Stand: 14.07.2020, in: Statista, 15.07.2020, URL: https://de.statista.com/infografik/5487/toedliche-polizeigewalt-in-den-usa/ [eingesehen am 28.08.2020].

[2] Vgl. Taz.de (taz.atavist.com) & Spiegel: Anzahl der durch Polizisten erschossenen Menschen in Deutschland in den Jahren von 1990 bis 2019, in: Statista, 21.07.2020, URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland/ [eingesehen am 28.07.2020].

[3] Vgl. Behr, Rafael: Gewalt und Polizei. Ambivalenzen des innerstaatlichen Gewaltmonopols, in: APuZ, Jg. 69 (2019), H. 21–23, S. 24–28.

[4] BIPoC steht für Black, Indigenous and People of Colour.

[5] Gemeint sind  Menschen, die anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes (oder auch des Namens) als »nicht-deutsche« oder »keine echten Deutschen« markiert werden, vgl. Ervedosa, Clara: »The Perpetrator is a Southerner”: »Südländer” as Racial Profiling in German Police Reports, in: Monatshefte 112 (2020), H.2, S. 217–246.

[6] Vgl. Paul, Martin/Deutschländer, Luca: 15 Jahre ungeklärt: Der Tod des Oury Jalloh, in: mdr Sachsen-Anhalt, 24.05.2020, URL: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/interview-fuenfzehn-jahre-ungeklaert-der-tod-des-oury-jalloh-in-dessau-recherche-100.html [eingesehen am 10.08.2020].

[7] Vgl. o. V.: Brandexperten zweifeln an Gutachten im Fall Ahmed A., in: Zeit Online, 06.12.2018, URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-12/kleve-fall-ahmad-haeftling-zelle-verbrannt [eingesehen am 10.08.2020]; o. V.: Gutachterin widerspricht Ermittlungen im Fall Ahmed A., in: Zeit Online, 27.01.2020, URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-01/jva-kleve-amad-a-ermittlungsergebnisse-widerspruch-gutachterin [eingesehen am 10.08.2020].

[8] Vgl. Dernbach, Andrea: Polizeigewalt gegen People of Color? Gibt es auch in Deutschland, in: Der Tagesspiegel, 05.06.2020, URL: https://www.tagesspiegel.de/politik/von-oury-jalloh-bis-achidi-john-polizeigewalt-gegen-people-of-color-gibt-es-auch-in-deutschland/25884422.html [eingesehen am 12.08.2020].

[9] Yaghoobifarah, Hengameh: All cops are berufsunfähig, in: taz, 15.06.2020, URL: https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/ [eingesehen am 28.07.2020].

[10] Vgl. o. V.: Seehofer hatte Studie zu »Racial Profiling« offenbar nie geplant, in: Der Tagesspiegel, 11.07.2020, URL: https://www.tagesspiegel.de/politik/innenminister-verwundert-ueber-ankuendigung-seehofer-hatte-studie-zu-racial-profiling-offenbar-nie-geplant/25997106.html [eingesehen am 10.08.2020]; Serif, Moritz/Lother, Sophia: Racial Profiling: Horst Seehofer will keine Studie – selbst die Polizei findet das »peinlich«, in: Frankfurter Rundschau, 07.07.2020, URL: https://www.fr.de/politik/horst-seehofer-studie-racial-profiling-polizei-rassismus-innenministerium-kritik-zr-90007238.html [eingesehen am 10.08.2020].

[11] O. V.: EU muss sich als Wertegemeinschaft begreifen, in: ARD Morgenmagazin, 07.07.2020, URL: https://www.ardmediathek.de/daserste/video/morgenmagazin/seehofer-eu-muss-sich-als-wertegemeinschaft-begreifen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL21vcmdlbm1hZ2F6aW4vNDU1OTk4ZDctNTcxZC00NTJiLTk3MjktMTkxMDAwOGIyYjRi/ [eingesehen am 13.08.2020], ab Minute 5:00.

[12] Vgl. European Commission: Wie sehr vertrauen Sie der Polizei?, in: Statista, 15.07.2020, URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/377233/umfrage/umfrage-in-deutschland-zum-vertrauen-in-die-polizei/ [eingesehen am 28.07.2020].

[13] Vgl. Marg, Stine et al.: Niedersächsischer Demokratie-Monitor 2019. NDM 2019, Göttingen 2019, S. 7.

[14] Die Nachkommastellen wurden bei allen Zahlen gerundet.

[15] Vgl. Marg et al., S. 38 ff.

[16] Siehe ebd., S. 61.

[17] Unter diese Gruppe fallen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die eventuell bereits seit Generationen in Deutschland leben, denen aber aufgrund äußerer Merkmale oder ihres Namens unterstellt wird, kein*e deutsche*r Staatsbürger*in zu sein. Siehe dazu auch die Debatte um den Hashtag #vonhier (vgl. Siebrecht, Ole: #vonhier. Diese Tweets zeigen, wie unangebracht die Frage »Und woher kommst du?« ist, in: ze.tt, 25.02.2019, URL: https://ze.tt/vonhier-diese-tweets-zeigen-wie-unangebracht-die-frage-und-woher-kommst-du-ist/ [eingesehen am 18.08.2020].

[18] Dies gilt etwa häufiger für Menschen aus skandinavischen Ländern, da diese seltener aufgrund äußerer Merkmale als nicht-deutsch gelesen werden.

[19] Vgl. ebd., S. 13.

[20] Vgl. Abdul-Rahman et al.: Die empirische Untersuchung von übermäßiger Polizeigewalt in Deutschland. Methodik, Umsetzung und Herausforderungen des Forschungsprojekts KviAPol, in: Kriminologie – Das Online-Journal, Jg. 1 (2019), H. 2, S. 231–249.

[21] Ebd., S. 232.

[22] Vgl. Behr, S. 25f.

[23] Vgl. ebd., S. 25.

[24] Vgl. Bangel, Christian: 15 Jahre Schande, in: Zeit Online, 07.07.2020, URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/fall-oury-jalloh-gescheiterte-aufklaerung-behinderung-justizministerium-polizeirevier-dessau [eingesehen am 12.08.2020].

[25] Vgl. Marg, Stine: Nach Pegida – Politische Orientierungen jungen Menschen, in: Bögelein, Nicole/Vetter, Nicole (Hrsg.): Der Deutungsmusteransatz. Einführungen – Erkenntnisse – Perspektiven, Weinheim 2019, S. 107–127, hier S. 120–126.

[26] Vgl. Belina, Bernd: Der Alltag der Anderen: Racial Profiling in Deutschland?, in: Dollinger, Bernd/Schmidt-Semisch, Henning (Hrsg.): Sicherer Alltag? Politiken und Mechanismen der Sicherheitskonstruktion im Alltag, Wiesbaden 2016, S. 123–146, hier S. 132–135.

[27] Vgl. o. V.: Seehofer wollte keine Rassismus-Studie – dank Petition könnte sie jetzt trotzdem kommen, in: watson.de, 16.08.2020, URL: https://www.watson.de/deutschland/politik/910613714-seehofer-wollte-keine-rassismus-studie-mit-petition-koennte-sie-jetzt-trotzdem-kommen [eingesehen am 17.08.2020].