Wer bestimmt die Grenze?Ein Rückblick auf den Kampf um das Politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft in Göttingen
Göttingen gilt nach wie vor als Hochburg linker Hochschulpolitik, obwohl schon seit einigen Jahren kein durchgehend linker Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) mehr die Interessen der Studierenden vertritt.[1] Die Erzählung der linken Hochburg speist sich auch aus der Göttinger Hochschulpolitik nach 1968. Denn von den 1970er Jahren bis Mitte der 1990er Jahre schienen linke Studierendenproteste, vertreten vor allem durch die linken ASten, das Bild der Hochschulpolitik in der südniedersächsischen Universitätsstadt Göttingen zu prägen.
Die Protestthemen waren ebenso vielseitig wie die Aktionen selbst. Ein immer wieder für Protest aus der Studierendenschaft sorgendes Thema war die Niedersächsische Hochschulgesetzgebung. An diesem Beispiel lässt sich illustrieren, wie die Entscheidungen der Landesregierung und die Handlungen der Universitätsleitung der Georgia Augusta politisch konträr zu den Ansichten der linken Studierenden standen, die sich regelmäßig zu allgemeinpolitischen Themen äußerten. Im Mittelpunkt stand der Konflikt um das Politische Mandat (PM) und der Verfassten Studierendenschaft (VS).
Alle Studierenden sind automatisch Teil der Verfassten Studierendenschaft; die VS ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts und ermöglicht den Studierenden, sich unter den jeweiligen Hochschulgesetzen selbst zu organisieren. Diese studentische Selbstverwaltung ist in verschiedenen Gremien institutionalisiert, u.a. dem Studierendenparlament (Stupa) und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft führt. Der Streit um die Frage, inwieweit es einer öffentlichen Körperschaft, die dem besonderen Zwecke der Verwaltung der verfassten und damit gesamten Studierendenschaft, möglich sein soll, sich über hochschulpolitische Angelegenheiten hinaus zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern, führte zu immer wiederkehrenden Konflikten zwischen der Landesregierung und insbesondere den Göttinger ASten. Diese betrachteten die Inanspruchnahme des PM als Bindeglied zwischen Hochschule und Gesellschaft.
Im Zuge der Veränderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) 1978 wurde das allgemeinpolitische PM aberkannt und die VertreterInnen der VS sollten sich nur noch zu hochschulpolitischen Belangen äußern. Das Politische Mandat selbst erlaubt der gewählten Vertretung der Studierendenschaft, also vor allem dem AStA, grundlegend sich zu allen politischen oder gesellschaftlichen Thematiken zu äußern. Infolge der Konflikte zwischen linken ASten und den verschiedenen Landespolitiken der alten BRD kam es zu der schwer zu vollziehenden Unterteilung zwischen einem allgemeinpolitischen und einem hochschulpolitischen Mandat. Konkret bedeutete das: Sobald gesetzlich nur ein hochschulpolitisches Mandat vorgesehen war, durfte sich der AStA auch nur zu politischen und gesellschaftlichen Themen äußern, welche die eigene Hochschule betrafen. Ein allgemeinpolitisches Mandat schloss dagegen auch alle anderen möglichen Themenfelder ein. Diese Änderungen der Hochschulgesetze erschienen den linken Studierenden als Mittel, sie von »oben« mundtot zu machen – besagten sie doch, dass sich der AStA nicht zu allgemeinpolitischen Fragen äußern dürfe.
Um die Sichtweise der von den Hochschulgesetzen betroffenen Studierenden einzufangen, werden als Grundlage dieses Textes Quellen der damaligen linken Studierendenschaft verwendet, die aus dem Göttinger Universitätsarchiv (UAG) stammen. Die Konfliktlinien zwischen den linken ASten und der niedersächsischen Landesregierung sowie der Universitätsleitung umfassten in den 1970er und 1980er Jahren allerdings nicht nur das Hochschulrahmengesetz. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen waren folgenreich und legten, insbesondere nach den Änderungen des Hochschulrahmengesetzes 1978, den Grundstein für die Anklagen gegen ehemalige AStA-ReferentInnen, die mit der Anti-AKW-Bewegung in Verbindung standen. Wenn auch die offiziellen Anklagen Veruntreuung studentischer Gelder lautete, schwebte der Konflikt um die Frage danach, wo die Grenze zwischen hochschulpolitischen und allgemeinpolitischen Aussagen liegt und wer diese zu ziehen legitimiert ist, mit.
Das Politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft
Um die konfliktnährende Konstellation von Hochschulgesetzgebung in Verbindung mit der Ausübung eines allgemeinpolitischen Mandats des AStA und das Feuer, welches die Änderung der Gesetzgebung entflammte, nachvollziehen zu können, müssen zunächst einige Begriffe geklärt werden. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) wurde von der Bundesregierung beschlossen und setzte den jeweiligen Landesregierungen legislative Grenzen, bot ihnen gleichzeitig aber auch Möglichkeiten, ihre jeweiligen Landesgesetze nach ihrem Empfinden zu strukturieren. In der HRG-Änderung des Jahres 1978 wurden die Verfasste Studierendenschaft und das Politische Mandat demnach nur noch als eine Kann-Bestimmung festgehalten.[2] Daran anschließend nutzten viele Bundesländer, wie z.B. Bayern, die Chance und schafften die Verfasste Studierendenschaft ab. In Niedersachsen sah das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) desselben Jahres, also das Gesetz über die Zustände und Möglichkeiten der Landeshochschulen, diesen Schritt noch nicht vor und ließ die VS fortbestehen. Die Verfasste Studierendenschaft war demnach auch weiterhin eine eigenständige Teilkörperschaft, die bspw. selbstständig Verträge abschließen konnte. Anders hingegen wurde mit dem PM der Hochschulpolitik umgegangen.
Noch in den 1950er und frühen 1960er Jahren waren die allgemeinpolitischen Aussagen der Göttinger StudierendenvertreterInnen, die zu diesem Zeitpunkt zumeist dem Ring Christlich-Demokratischer-Studenten (RCDS) angehörten, von der Politik und auch von der Presse unterstützt worden. Seitdem sich jedoch die politische Ausrichtung der ASten an den Universitäten wandelte, änderte sich auch die Meinung der Landesregierung über studentische Politik allgemeinpolitischen Charakters – das Politische Mandat an den Universitäten entwickelte sich zur kontrovers diskutierten Streitfrage.[3]
Zahlreiche LandespolitikerInnen der CDU und FDP verfolgten aus Sicht der linken Göttinger Studierenden, wie in der Ausgabe der Göttinger Nachrichten für Erstsemester des Wintersemesters 1978/79 nachzulesen ist, das Ziel, in Niedersachsen ähnliche Verhältnisse wie in Bayern zu schaffen und die gesamte VS im Zusammenhang mit dem allgemein- sowie hochschulpolitischen Mandat abzuschaffen.[4] Im Mai 1978 wurde das neue NHG nach dem Regierungswechsel und dem Machtverlust der SPD schließlich mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet, die SPD stimmte dagegen[5].
An dem Landeshochschulgesetz 1978 selbst gab es vor allem drei Punkte, denen vonseiten des AstA – auch schon zwei Jahre vor der Verabschiedung selbst[6] – besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde: die Verfasste Studierendenschaft, das Ordnungsrecht und die Studienreform[7]. Die Gesetzgebung löste Proteste und Widerstände vonseiten der Studierenden aus, die das grundsätzliche Verbot der Verfassten Studierendenschaft verhindern konnten. Die Neuregelung insgesamt, und damit verbunden die Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats, aber wurde trotz massiver Gegenwehr aus der Studierendenschaft – in Form von Flugblättern, Aktionstagen und Informationsveranstaltungen – nicht verhindert.[8] Weiterhin führte die benannte Studienreform zu einer Neuausrichtung und grundlegenden Umstellung der Studiengänge. Beispielsweise wurde die Studienzeit in vielen Fächern von acht auf sechs Semester verkürzt. Die Bewertung der Verfassten Studierendenschaft lautete: »Das Ergebnis: unkritische, angepa[ss]te und daher optimal verwertbare Fachidioten für das Kapital.«[9]
Gegenwind bekam das Politische Mandat allerdings nicht nur aus den Ministerien oder von der Universitätsleitung, sondern auch aus der Studierendenschaft. Insbesondere dem RCDS wurde von den linken ASten vorgeworfen,[10] der Justiz dabei zu helfen, gegen sie vorzugehen. Tatsächlich schreckte namentlich der RCDS, laut dem sozialwissenschaftlichen Fachschaftsrat, nicht davor zurück, der Unileitung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu drohen, sollte diese nicht gegen den AStA vorgehen.[11]
So blieb eine ungewollte Lücke im Gesetz, da keine klare Definition von »hochschulpolitisch« respektive »allgemeinpolitisch« vorlag. Dies führte im Lauf der Jahre immer wieder zu Konflikten.[12] Diese endeten u.a. in Prozessen Mitte der 1980er Jahre gegen ehemalige AStA-ReferentInnen, denen Veruntreuung von Geldern der Studierendenschaft für allgemeinpolitische Zwecke vorgeworfen wurde.[13]
Allgemeinpolitisch oder hochschulpolitisch? – Folgenreiche Lücke
Wie unklar diese Grenze zwischen allgemein- und hochschulpolitisch oftmals blieb, verdeutlichen die Prozesse gegen sieben ehemalige AStA-Vorsitzende bzw. -Finanzreferenten Mitte der 1980er Jahre. Diese wurden im Januar 1984 wegen Veruntreuung studentischer Gelder in ihren jeweiligen AStA-Zeiten von 1980–83 angeklagt.[14] Dabei bezog sich der Vorwurf der Untreue nicht auf eine eigene Bereicherung an den Geldern, die alle Studierende jedes Semester überweisen und von denen ein kleiner Teil auch immer die Kosten des AStA decken soll. Tatbestand waren finanzierte Fahrtkostenübernahme von AStA-ReferentInnen zu Demonstrationen gegen Kernkraftwerke, aber auch Veröffentlichungen des AStA zu Themen allgemeinpolitischen Charakters.[15] So standen zur Anklage bspw. Druckkosten für asta-informationen mit den Titeln »Aufruf zur Anti-Nato-Demo am 10.06.1982 in Bonn«[16] oder »CDU-Demonstration am 05.06.1982: »Das bessere Deutschland geht auf die Straße«[17], bei dem es sich um einen Aufruf zur Gegendemonstration gegen die Göttinger CDU handelte, die sich ebenfalls der Anti-Nato-Demo in Bonn anschließen sollte. Allerdings standen auch Posten wie das Honorar einer Theatergruppe bei einer Mittelamerikaveranstaltung, organisiert vom Mittelmeerkomitee der Studierenden.[18] Wo bei den ersten Beispielen ein allgemeinpolitischer Bezug und damit die Begründung der Veruntreuung nachvollziehbar sein könnte, scheint dies im dritten Beispiel weniger eindeutig.
Für vier der sieben beschuldigten ReferentInnen begann im Oktober 1984 der Prozess. Schlussendlich wurde nach sechs Prozesstagen das Verfahren Anfang November eingestellt, da die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht haltbar waren. Einer der Angeklagten wurde von allen Vorwürfen befreit, die restlichen Drei sollten 600 Mark als Verwarnung an das Göttinger Frauenhaus zahlen.[19]
Die Prozesse 1984 blieben nicht die einzigen, sondern eröffneten eine ganze Reihe von Verfahren. Ein Jahr später sowie 1988 wurden erneut ehemalige AStA-ReferentInnen angeklagt. Für sie stand fest, dass die Anzeigen von der jeweiligen Landespolitik und dem RCDS ausgingen, um die linksgerichtete Ausübung des politischen Mandats durch VertreterInnen der verfassten Studierendenschaft zu unterbinden.[20] Die Urteile führten indes, ähnlich wie beim ersten Prozess 1984, zu keiner Verurteilung.
Es zeigt sich, dass die Veränderungen des NHG und die damit verbundene Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats in der Zeit der späten 1970er Jahre sowie in den 1980er Jahren die linken ASten nicht davon abhielten, weiterhin aktiv zu sein. Besonders relevant blieb dabei vor allem das bereits erwähnte Themenfeld, das eine starke Verbindung zwischen der Studierendenschaft und der Gesellschaft ermöglichte und Fragen nach der Möglichkeit der Trennung von allgemein- und hochschulpolitischen Themen verstärkte: die Anti-AKW-Bewegung.
Die Anti-AKW-Bewegung und die Göttinger Studierendenschaft
Seit den 1970er Jahren wuchs die Verbindung zwischen linken Göttinger Studierenden und der Anti-AKW-Bewegung. Verstärkt wurde diese durch die Vielzahl von Artikeln in den Göttinger Nachrichten sowie durch etliche Flugblätter des AStA, der zur Teilnahme an Demonstrationen aufrief. Die Mitarbeit in der Bewegung gegen Atomkraftwerke war einer der Arbeitsschwerpunkte, die der AStA von 1978 in seiner ersten GN-Ausgabe festhielt[21]. Da die Bundesregierung und auch Energiekonzerne die Gefahren der Kernkraft in den Augen der Studierenden kleinredeten, sah sich der AStA dazu veranlasst, die Risiken klar und deutlich zu formulieren und darauf hinzuweisen, dass nicht nur im Ausland Katastrophen passieren könnten.[22] Die Unterstützung der Anti-AKW-Bewegung seitens der jeweiligen ASten, die Teil des Prozesses wurden, umfasste insbesondere Druckkosten zum Thema und Mitfinanzierung von Fahrten zu Demonstrationen gegen Atomkraftwerke.
Noch bevor es 1984 zu einer Reihe von Prozessen gegen den AStA kam, waren schon im Jahr der NHG-Erneuerungen 1978 AStA-Mitglieder wegen Untreue angeklagt worden. Bei diesem Fall standen die Anklagepunkte deutlich in Zusammenhang mit der Anti-AKW-Bewegung: 73 Mark für die Fahrt zur Demonstration gegen das AKW Brokdorf am 13. November 1976, 67 Mark Reisekosten für einen Asta-Vertreter für die Teilnahme an der Kundgebung gegen das Wiederaufarbeitungslager Lichtenmoor, 508 Mark Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur Demonstration gegen das AKW in Grohnde am 19. März 1977 und 2.000 Mark Unterstützung der Afrika-Woche[23].
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass alle erwähnten Prozesse nur zustande kommen konnten, weil das allgemeinpolitische Mandat 1978 im NHG verboten worden war – ohne rechtliche Definition. Für die linken ASten stand fest, dass die Anklagen sich auf die Verbindungen zwischen dem linken AStA und den Atomkraft-GegnerInnen bezog und nur augenscheinlich auf die Veruntreuung. So wurde die Anti-AKW-Bewegung in den Augen der Göttinger ASten nicht nur im Allgemeinen kriminalisiert, sondern durch die Veränderungen der Hochschulgesetzgebung auch ihre Verbindung zur Studierendenschaft mit Absicht mutmaßlich geschwächt[24].
Die Demonstrationen und teilweise gewaltsamen Räumungen im Zuge der Anti-AKW-Proteste spitzten sich zu und aus Sicht der Studierendenschaft wurde durch die Presse das Bild krimineller AktivistInnen konstruiert. Vergleiche mit Aktionen der RAF wurden angestellt und AtomkraftgegnerInnen als TerroristInnen dargestellt[25]. Diese Verdächtigungen, unterstützt durch die Prozesse gegen die ehemaligen AStA-ReferentInnen, verstärkten jedoch die Zusammenarbeit des AStA mit außer-universitären Bewegungen. Die inhaltliche Beschäftigung mit der Atomkraft, ihren Bedrohungsszenarien und Langzeitfolgen wurde daher nicht nur in den AStA-Publikationen durch die ständige Forderung begleitet, die Kriminalisierung der Bewegung wie der AktivistInnen zu beenden, sondern es wurden ebenfalls Flugblätter anderer den AStA-Gruppierungen nahestehenden Organisationen auf dem Campus verteilt und vom AStA selbst archiviert.[26]
Fazit
Es zeigt sich: Die Verbindung eines Teils der verfassten Studierendenschaft mit der Anti-AKW-Bewegung stellte Mitte der 1970er bis hinein in die 1980er Jahre einen großen, wenn nicht den zentralen Streitpunkt zwischen den zumeist linksorientierten Studierenden und der niedersächsischen schwarz-gelben Landesregierung dar. Sie dient als beispielhaftes Konfliktfeld, an dem sich das Selbstverständnis linker ASten, sich auch mit allgemeinpolitischen Fragen beschäftigen zu dürfen, entzündete. Die Veruntreuungsprozesse, die sich um die ungeklärte Frage des PM wanden, zeigen zweierlei: Zum einen, dass mit der Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats einem politisch linksgerichteten Organ die Möglichkeit genommen wurde, sich straffrei politisch zu äußern – zumindest in den Augen der damaligen ASten. Und zum anderen wird auch an den Ausgängen der Prozesse deutlich, dass die Trennung von allgemeinpolitisch und hochschulpolitisch nicht eindeutig, der Kampf um die Deutungshoheit für einige AStA-ReferentInnen aber folgenreich war. Die Frage, die sich in der damaligen studentischen Vertretung stellte, inwiefern die Anklagen politisch motiviert waren, erscheint zumindest nicht unberechtigt.
[1] Als Quellengrundlage dienen für diese Übersicht vor allem Daten aus dem Göttinger Universitätsarchiv (UAG), das neben den Göttinger Nachrichten (GN) und Flugblättern des AStA oder verschiedener Hochschulgruppen auch Akten der Prozesse rund um das Politische Mandat besitzt. Die Göttinger Nachrichten waren eine Studierendenzeitung, die zwar offiziell unabhängig vom AStA war, jedoch durch den AStA-Vorsitzenden abgenommen werden musste. Zusätzlich stellten die gewählten Hochschulparteien die Redaktion der GN. Damit einher gehen auch politische Texte, welche die Sicht der Studierenden widerspiegeln sollten. Zusätzlich zur GN sind für die Vielzahl von Protesten der letzten drei Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts auch die Flugblätter des AStA, die asta-information, wichtig.
[2] Vgl. UAG, o.V.: Studienreform kapitalistische Bildungspolitik à la carte (Artikel aus »Sozialist« 5/79 genommen), in: Göttinger Nachrichten (GN), Nr. 106 (1979), S. 5–10.
[3] Vgl. UAG, o.V.: Zwischenbericht: Anti-Kriegsbewegung in Göttingen, in: GN extra, Nr. 161 (Mai 1991), S. 4–8.
[4] Vgl. UAG, o.V.: Niedersächsisches Hochschulgesetz in Vorbereitung: Verständliches Schweigen …, in: GN, ohne Nummer (1976), S. 1–3.
[5] Vgl. UAG, o.V.: NHG: Niedersächsisches Hochschulgesetz, in: GN Information für Erstsemester WS 1978/79, ohne Nummer (1978), S. 11.
[6] Vgl. UAG, o.V.: Richtfest der Redaktion, in: GN, ohne Nummer (1976).
[7] Vgl. UAG, o.V.: AStA Uni Göttingen NHG: Niedersächsisches Hochschulgesetz, in: GN Information für Erstsemester WS 78/79, ohne Nummer (1978), S. 11–13.
[8] Vgl. bspw. UAG, o.V.: asta-information: Auszüge aus dem Referentenentwurf eines niedersächsischen Hochschulgesetzes, (24.01.1977); o.V.: asta-information: NHG: Nichts geht mehr (12.04.1978); o.V.: asta-information: Aktionstage gegen das NHG [o.D.].
[9] UAG, GN Information für Erstsemester WS 78/79, S. 13.
[10] Vgl. UAG, o.V.: RCDS – Strafanzeige gegen gn, in: GN extra, ohne Nummer (1978), S. 1–3.
[11] Vgl. UAG, o.V.: Daten-Fakten-Hintergründe. Eine Chronologie zu den Prozessen gegen sieben ehemalige AStA-Referenten wegen des Verdachts der Veruntreuung studentischer Gelder nach § 266 StGB, in: Basic Zeitung des Fachschaftsrat SoWi (SBK) In Zusammenarbeit mit Prozessreferat, 1984, S. 8–34, hier S. 12.
[12] Vgl. AStA GN Information für Erstsemester WS 78/79, S. 11.
[13] Vgl. Basic Zeitung des Fachschaftsrat SoWi (SBK), S. 8–34.
[14] Vgl. UAG, o.V.: asta-information: Prozess-Info Nr. 1: In Sachen Justiz gegen AStA [o.D.].
[15] Vgl. Basic Zeitung des Fachschaftsrat SoWi (SBK) In Zusammenarbeit mit Prozessreferat, S. 8–34.
[16] UAG, Ordner Z 100 813 Anklage II 1984 gegen AStA 81/82 – AStA Finanzreferat Haushalt 81/82.
[17] Ebd.
[18] Vgl. ebd.
[19] Vgl. ebd.
[20] Vgl. UAG, ohne Autor: asta-information: Prozess-Info – neue Folge Nr. 2, Kamp greift ein: Rechtsaufsicht und Zwangsgeldandrohung!-der zweite Schlag [o.D.].
[21] Vgl. UAG, o.V.: Arbeitsschwerpunkte, in: GN, ohne Nummer (März 1978), S. 4–10, hier S. 4.
[22] Vgl. UAG, Ordner Z100734, o.V.: Initiativantrag.
[23] Vgl. UAG, o.V.: asta-information: ›Untreue‹ – Treue zu wem?, 1978.
[24] Vgl. UAG, o.V.: Auch an der Uni: AKW Nee!, in: Erstsemester*Info [o.D.], S. 7 f.; o.V.: asta-information: Die Kriminalisierung wird akut – Zwei Leute vor Gericht [o.D.].
[25] Vgl. UAG, o.V. [Flugblatt]: Kommunistischer Bund: Was ist los mit dem Arbeitskreis gegen Atomenergie? [o.D., vermutlich Februar/März 1977].
[26] Vgl. ebd.